20.12.2021

Aktuelle Regelung für Fotostudios in Bayern, Zitat HWK:

“Regelungen für Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen erbringen

Körpernahe Dienstleistungen erbringen insbesondere Friseur-, Kosmetik- und Fußpflegebetriebe sowie Nagelstudios.
Hingegen zählen dazu nicht Schneider oder Fotografen, auch wenn sie im Rahmen ihrer Dienstleistung den Kunden berühren müssen.
Nach unserer Auffassung sind auch Augenoptiker und Hörakustiker nicht zu den körpernahen Dienstleistern zu zählen, da nur während eines geringen Teils der gesamten Dienstleistungserbringung Kundenkontakt besteht.
Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen erbringen, dürfen in geschlossenen Räumen ihre Dienstleistungen nur anbieten, wenn sie die 2G-Regel beachten.
Medizinische oder pflegerische Leistungen können erbracht werden, auch wenn der Kunde 2G nicht erfüllt (siehe hierzu unten die Erläuterungen zur Fußpflege in Hotspot Regionen).”
Kompletter Text ist hier zu lesen

20.01.2021

Liebe Besucher und Kunden, die Regelungen für Corona Maßnahmen sind sehr schnelllebig und es erfordert eine Menge Arbeit diese Information korrekt darzustellen. Wir bitten deshalb alle aktuellen Informationen hier direkt im Link abzurufen (Gültig für Bayern) 

Aktuell dürfen wir bis 14.02.2021 nur Fotografien aus einem triftigen Grund anbieten wie z. B. Passfotos, Bewerbungsfotos und Produktfotografie. Im gewerblichen Bereich können wir noch Mitarbeiter, Fotoshootings und alles was mit dem eigenen Unternehmen zu tun hat anbieten. Natürlich unter strenger Einhaltung der Maßnahmen! 

10.08.2020 Lockerungen der Maßnahmen zu Corona in Bayern für Hochzeitsfotografen

Was gilt für Hochzeiten ab August 2020?

Einschränkungen und Auflagen für Hochzeiten in diesem ungewöhnlichen Jahr:

  • Gibt es eine Begrenzung der Anzahl der Gäste? – Ja, es gibt leider eine Begrenzung der geladenen Geäste, diese müssen direkt in jedem Bundesland beim Ordnungsamt erfragt werden
  • Gilt ein Mindestabstand? – Ja, bitte denkt an die Gesellschaft und haltet eines Mindestabstandes von 1,50 Meter ein
  • Muss ich eine Liste der Gäste führen? – Ja, leider ist es notwendig eine Gästeliste mit persönlichen Daten für einen eventuellen Kontakt Nachverfolgung zu erstellen
  • Muss man einen Mund Nasenschutz tragen? – Ja ein, wenn ein Mindestabstand eingehalten werden kann, wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes meist nicht notwendig, bitte aber immer abklären!

Hochzeitspaare und Gesellschaften werden das Jahr 2020 nicht mehr so schnell vergessen, auch die Nachwelt wird lange über unsere Zeit reden. Wer in 2020 geheiratet hat oder noch heiraten möchte, wird einige Hürden überwinden müssen, aber auch einige Abstriche im Ablauf der Hochzeitsplanung machen. Wir, als Hochzeitsfotografen, werden euch gerne unsere professionelle Dienstleistung unter Einhaltung der aktuellen Coronaregeln und Maßnahmen anbieten und freuen uns über eine unverbindliche Anfrage.

Falls sich etwas in der Regelung wegen Corona ändert, während ihr uns fest gebucht und eine Zahlung vorgenommen habt, werden wir selbstverständlich, wenn aufgrund der aktuellen Sachlage keine Hochzeit durchgeführt werden kann, die Zahlung stornieren bzw. auf Wunsch einen neuen Termin ohne Aufpreis mit euch machen. Ihr braucht bei uns keine Angst haben, dass eure Anzahlung oder Zahlung verloren gehen!

Hochzeit Corona 2020 mit Einhaltung der Regeln
Mund Nasenschutz Pflicht Corona 2020 Hochzeit

25.04.2020 Saisonale Fotoshootings in Zeiten von Corona sind nicht möglich wegen der Ausgangsbeschränkung! 

Die vergangenen Wochen waren für die gesamte Menschheit ein Alptraum! Corona hier, Covid-19 da, Pandemie und Epidemie, keine guten Nachrichten in den Medien und im Fernsehen. Hunderttausende Firmen und Gesellschaften stehen vor der Pleite, wenn man keine Alternativen hat, auf die man ausweichen kann, hat man in diesem Jahr schlechte Karten.

Es ist eine seltsame Zeit in der wir uns befinden, denn es ist kein physischer Krieg bei dem Bomben fallen und alles kaputtgeht, sondern es „nur“ einen wirtschaftlichen Schaden und Tode gibt und das in einem nie dagewesenem Ausmaß seit dem 2. Weltkrieg! Im Fotografen Bereich brechen Aufträge weg wie z. B. Hochzeiten und Porträt Aufnahmen mit Personen, Event und Junggesellenabschiede fallen ebenfalls weg. Was tun in Zeiten von Corona, wenn man eine Ausgangsbeschränkung hat und seine Wohnung ohne triftigen Grund nicht verlassen darf?

Der Alltag für uns Fotografen gestaltet sich schwierig, wenn man nicht fotografieren kann bzw. darf wegen der strengen Maßnahmen. Zahlreiche Fotografen und Fotostudios, nicht nur in Bayern, haben aktuell ein großes Problem ihre Umsätze zu erzielen, die sie ohne Corona-Krise erreicht hätten.

Kampf gegen Corona
Corona Wars Virus Fight 2020 gratis Picture with Backlink @ “© Nick Freund | http://www.freund-foto.de”

Es fallen Hochzeiten, Junggesellenabschiede, Events und Portrait Aufnahmen komplett weg. Die Hauptsaison für die meisten Fotografen und Studios ist zwischen Mai und August/September. Nur mit Passbilder und Bewerbungsfotos kommt man nicht über die Runden als Fotostudio mit Angestellten und entsprechenden Mieten.

Soforthilfe vom Staat

Der Staat hilft zwar mit „Soforthilfe Paketen“, die für den ein oder anderen zwar akut hilfreich jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Den ausgefallenen Gewinn kann diese Hilfe in keinem Fall kompensieren, weil die Folgeschäden, bis sich die Menschen wieder normal bewegen trauen, sind die meisten Firmen platt. Im Kampf gegen das Coronavirus sind alle Firmen auf Treue und wiederkehrende Kundschaft angewiesen. Auch wir sind von dieser Krise sehr betroffen und würden uns freuen, wenn auch ihr uns nach der Krise wieder besuchen kommt.

Wir wünschen euch und euren Familien alles Gute und viel Gesundheit, Nick und Birgit

Ab wann dürfen Fotostudios wieder öffnen?

Seit 20.04.2020 dürfen Fotostudios in Bayern wieder öffnen, jedoch können nur Kunden bedient werden die einen triftigen Grund haben da sie sonst nicht ihre Wohnung verlassen dürfen. Triftige Gründe ein Fotostudio zu besuchen sind z.B. Passbilder und Bewerbungsfotos, aber auch Firmen die Produktfotos benötigen dürfen kommen.

Welche Geschäfte dürfen ab dem 27.04.2020 wieder öffnen?

Alle Einzelhandelsgeschäfte mit bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm dürfen ab den 27.04.2020 wieder ihre Türen öffnen, Läden die größer als 800 qm sind haben teilweise die Möglichkeit unter entsprechenden Auflagen die Fläche auf 800 qm künstlich zu verringern.

Artikel Stand 25.04.2020